FAQ Osteopathie

Am 1. Februar 2020 tritt das neue Gesundheitsberufegesetz (GesBG) in Kraft. Damit wechselt die Zuständigkeit im Bereich der Osteopathie von den Kantonen (von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren GDK) zum Bund. Das GesBG regelt sowohl die Ausbildung als auch die Berufsausübung neu schweizweit einheitlich.

Wer künftig in der Schweiz als Osteopath oder Osteopathin in eigener fachlicher Verantwortung tätig sein möchte, benötigt eine Berufsausübungsbewilligung des Kantons, in dem die Tätigkeit ausgeübt werden soll. Die Erteilung einer Berufsausübungsbewilligung setzt unter anderem einen Bildungsabschluss nach GesBG voraus.

Im Folgenden werden die häufigsten Anliegen im Bereich Studium, Anerkennung und Berufsausübung erläutert. Die Angaben dienen einer ersten Information und sind rechtlich nicht verbindlich.



I. Ich möchte Osteopathie studieren. Worauf muss ich achten?

II. Ich studiere Osteopathie und möchte künftig in der Schweiz arbeiten.

III. Ich besitze ein Osteopathiediplom und möchte in der Schweiz arbeiten.

IV. Ich bin in der Schweiz bereits als Osteopath/Osteopathin tätig. Was bedeutet das neue Gesundheitsberufegesetz für mich?

V. Wie funktioniert das Anerkennungsverfahren nach der EU-Richtlinie 2005/36/EG?

VI. Wie funktioniert das Anerkennungsverfahren für Bildungsabschlüsse aus Drittstaaten?

Kontakt

SBFI, Frédéric Berthoud

T +41 58 465 58 66

BAG Gesundheitsberufe

Bundesamt für Gesundheit BAG

T +41 58 462 74 17

https://www.gesbg.admin.ch/content/gesbg/de/home/ord/verordnungen/faq.html