Aktueller Stand

Das GesBG und die zugehörigen Verordnungen sind auf den 1.2.20 in Kraft getreten: Medienmitteilung Davon ausgenommen sind die Bestimmungen zu den Finanzhilfen.
FAQ GesBG
FAQ Osteopathie

Gesundheitsberufegesetz GesBG

Im Interesse der öffentlichen Gesundheit soll mit dem Gesundheitsberufegesetz (GesBG) die Qualität in denjenigen Gesundheitsberufen, die mehrheitlich an Fachhochschulen vermittelt werden, gefördert werden. Dazu werden gesamtschweizerisch einheitliche Anforderungen an die Ausbildung und Berufsausübung festgelegt.

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Kontakt

BAG Gesundheitsberufe
Bundesamt für Gesundheit BAG
T +41 58 462 74 17

SBFI, Stefanie Haab
Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI
Wissenschaftliche Beraterin
T +41 58 464 90 28

Die wichtigsten Punkte des GesBG

Dem Gesundheitsschutz wird dank der Reglung der allgemeinen und berufsspezifischen Kompetenzen sowie der Bewilligungspflicht Rechnung getragen.

Ein Gesetz im Kontext der gesundheitspolitischen Prioritäten des Bundesrates

Die Schweiz steht vor gewichtigen gesundheitspolitischen Herausforderungen. Dank verbesserter Lebensbedingungen und moderner Medizin ist die Lebenserwartung der Menschen stark gestiegen. Dies führt zu demografischen und epidemiologischen Veränderungen, insbesondere nimmt die Zahl der Personen mit chronischen Erkrankungen, komplexen Krankheitsbildern und Demenzerkrankungen zu. Dadurch steigt der Bedarf an Gesundheitsfachleuten für die Pflege, Therapie, Betreuung, Beratung, Prävention und Palliation. Gleichzeitig zeichnet sich ein Mangel an qualifizierten Fachpersonen ab.

Dieser Entwicklung will der Bundesrat mit entsprechender Optimierung der Effektivität und Effizienz der Gesundheitsversorgung begegnen, mit einer konsistenten nationalen Politik, einer klaren Steuerung und mit umfassenden Strategien für mehr Kosteneffizienz. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat im Januar 2013 seine gesundheitspolitischen Prioritäten im Bericht Gesundheit2020 verabschiedet. Eine dieser Prioritäten ist der Entwurf des Gesundheitsberufegesetzes. Damit wird das Ziel «mehr und gut qualifiziertes Gesundheitspersonal» verfolgt.

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