Am 13. Januar 2010 beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF und das Eidgenössische Departement des Innern EDI, gemeinsam einen Gesetzesvorentwurf betreffend die Ausbildung in den Gesundheitsberufen auf Fachhochschulstufe (Tertiärstufe A) auszuarbeiten.
Ausgangslage
Die Ausbildung der im Gesundheitsbereich tätigen Fachleute spielt eine zentrale Rolle bei der Anpassung des Schweizer Gesundheitssystems an aktuelle und künftige Herausforderungen. Sind und bleiben die Anforderungen an die gesundheitsberuflichen Bildungsgänge an höheren Fachschulen im Berufsbildungsgesetz geregelt, so bezieht sich das GesBG explizit auf die an Fachhochschulen angesiedelten Gesundheitsberufe.
Diese Studiengänge waren bisher im Fachhochschulgesetz (FHSG) geregelt, welches Anfang 2015 vom neuen Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich HFKG abgelöst wurde. Da das HFKG keine Anforderungen an Bildungsinhalte formuliert, legt das Gesundheitsberufegesetz die in den entsprechenden Studiengängen zu vermittelnden Kompetenzen fest.
Projektplanung und -organisation
Die Vorlage lehnt sich konzeptionell an das Medizinalberufegesetz vom
23. Juni 2006 (MedBG) an. Das BAG und SBFI waren gemeinsam für die Ausarbeitung des GesBG verantwortlich.
Der Gesetzesvorentwurf wurde vom BAG und SBFI gemeinsam und gemäss nachfolgender Organisation erarbeitet:
- Leitung durch eine Steuergruppe
- Unterstützung durch eine Begleitgruppe