GesBG

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Das Parlament hat am 30. September 2016 das Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe (GesBG) verabschiedet.

Parlamentarische Debatte

2016 haben die Beratungen im Parlament über den Entwurf des GesBG stattgefunden. An der Schlussabstimmung vom 30. September 2016 hat der National- und Ständerat das GesBG verabschiedet. Die Medienmitteilungen und Protokolle aus den National- und Ständeratssitzungen sind in der Geschäftsdatenbank Curia Vista des Parlaments zu finden.

15.077 – Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe – Curia Vista

Bunderatsbeschluss

Der Bundesrat hat die Botschaft und den Entwurf des GesBG am
18. November 2015 gutgeheissen und dem Parlament zur Debatte übergeben.

Einarbeitung Vernehmlassungsergebnisse

Aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse wurde der Vorentwurf des GesBG im Jahr 2015 überarbeitet.

Die im Gesetzesvorentwurf geregelten Gesundheitsberufe wurden erweitert und umfassen nun:

  • Pflegefachfrau und Pflegefachmann,
  • Physiotherapeutin und Physiotherapeut,
  • Ergotherapeutin und Ergotherapeut,
  • Hebamme,
  • Ernährungsberaterin und Ernährungsberater,
  • Optometristin und Optometrist,
  • Osteopathin und Osteopath.

Der Geltungsbereich der Berufsausübungsbestimmungen wurde auf alle Personen in eigener fachlicher Verantwortung erweitert und gilt damit auch für die Gesundheitsfachkräfte im öffentlich-rechtlichen Bereich. Das GesBG schafft zudem die rechtliche Grundlage für ein aktives Register auf Bundesebene.

Kontakt

BAG Gesundheitsberufe

Bundesamt für Gesundheit BAG

T +41 58 462 74 17

SBFI, Stefanie Haab

T +41 58 464 90 28

https://www.gesbg.admin.ch/content/gesbg/de/home/loi/gesetzestext.html