Vernehmlassung GesBG

gesbg04

Im Dezember 2013 haben das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) und das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) die Vernehmlassung zum Vorentwurf des Gesundheitsberufegesetzes eröffnet. Die Vernehmlassung dauerte bis Mitte April 2014. Es gingen 180 Stellungnahmen ein.

Ergebnisse der Vernehmlassung

Der Vorentwurf des GesBG wurde von der grossen Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden insgesamt positiv bewertet. Die Analogie zum MedBG sowie die Bestimmungen zu Akkreditierung und zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse wurden weitgehend begrüsst. Begrüsst wurde die Anknüpfung der Berufsausübungsbewilligung an der privatwirtschaftlichen Tätigkeit in eigener fachlicher Verantwortung.

Verschiedene Kantone und Berufsverbände forderten die Ausweitung des Geltungsbereichs einerseits auf Personen in öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen sowie andererseits auf Personen unter fachlicher Aufsicht. Breit gefordert wurde die Aufnahme weiterer Gesundheitsberufe der Fachhochschulstufe sowie der Höheren Berufsbildung. Ein aktives Register auf Bundesebene fand in der Vernehmlassung eine deutliche Zustimmung. Die Aufnahme der Masterstufe für bereits bestehende, eigenständige Berufsprofile wurde von zahlreichen Vernehmlassungsteilnehmenden gewünscht. Dabei soll der Bachelorabschluss grundsätzlich der berufsbefähigende Abschluss bleiben. Zahlreiche Berufsverbände forderten einen Titel- oder Berufsbezeichnungsschutz im GesBG sowie die Einrichtung einer Gesundheitsberufekommission.

Stellungnahmen der Vernehmlassungsteilnehmenden

Bundesratsbeschluss

Der Bundesrat hat am 12. November 2014 die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Kenntnis genommen. Das EDI und das WBF wurden beauftragt, bei der Erarbeitung der Botschaft und der Überarbeitung des Gesetzesvorentwurfs mit Einbezug der Kantone und Partner im Bildungs- und Gesundheitsbereich folgende Punkte zu prüfen und gegebenenfalls in den Entwurf aufzunehmen:

  • Weitere Berufe der Fachhochschulstufe und der höheren Berufsbildung
  • Ausweitung des Geltungsbereichs der Berufsausübungsbestimmungen
  • Ausbildung und Berufsausübung der Masterstufe

Auf die Einführung eines Titel- und Berufsbezeichnungsschutzes sowie die Errichtung einer ausserparlamentarischen Kommission (Gesundheitsberufekommission) hat der Bundesrat verzichtet.

Kontakt

BAG, Noémie Flury

T +41 58 465 98 80

SBFI, Stefanie Haab

T +41 58 464 90 28

https://www.gesbg.admin.ch/content/gesbg/de/home/loi/gesetzestext/vernehmlassung-gesbg.html